Ein Bewohner der Region Lwiw hat die Ablehnung des TSK durch das Gericht aufgehoben.


Die Mitarbeiter des Territorialzentrums für Personalmanagement und soziale Unterstützung verweigerten dem Wehrpflichtigen die Gewährung einer Fristverlängerung wegen der Pflege seines Vaters mit einer II. Behinderungsgruppe.
Der Mann wandte sich an das Gericht und forderte eine Überprüfung seines Falles. Der Richter erkannte die Entscheidung des TSK als rechtswidrig an und forderte eine erneute Prüfung der Dokumente des Klägers.
Im Januar 2025 wandte sich der Mann mit der Bitte um Fristverlängerung aufgrund der Pflege seines Vaters an das TSK. Er sendete seinen Antrag und Dokumente per Post. Die Kommission wies jedoch sein Gesuch mit dem Hinweis auf die fehlenden vollständigen Dokumente zurück.
Der Richter stellte fest, dass der Kläger die notwendigen Dokumente vorgelegt hatte, und die Kommission nicht konkretisierte, welche Dokumente fehlten. Daher erkannte das Gericht die Entscheidung der Kommission als rechtswidrig an und forderte eine Überprüfung der Dokumente des Klägers bezüglich der Fristverlängerung.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung eingelegt werden. Die Regierung beschloss ebenfalls, Patienten in staatlichen und kommunalen Gesundheitseinrichtungen, wie z.B. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, medizinischen Zentren und Blutbanken, eine Reservierung zu gewähren.
Wir erinnern daran, dass das Vorhandensein einer Fristverlängerung oder Reservierung die Bürger nicht von der Pflicht befreit, sich im Territorialzentrum für Personalmanagement zu melden und ihre Daten zu aktualisieren.
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